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Rechtsanwälte Feinen, Köln, Arbeitsrecht und Inkasso von Forderungen, Mediation
"Der Erfolgreiche fängt gerade da an, wo der Erfolglose aufhört! Misserfolge sind immer nur Zwischenergebnisse." (Prof. Kurt Tepperwein).

 

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Rechtsanwälte Feinen

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Kanzlei für Arbeitsrecht, Mediation und Inkasso

   Anwaltskanzlei Feinen, Köln

      Inkasso, Arbeitsrecht

 

Wir über uns - Rechtsanwälte Feinen, 50677 Köln               

Unsere Anwälte sind im Inkasso (Forderungseinzug, Forderungsbeitreibung) und im Arbeitsrecht (Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Kündigungsschutz), im Vertragsrecht (Kaufrecht) sowie dem GmbH - Recht tätig.

Professionelles Inkasso mit mehr als 20 Jahren Anwaltserfahrung: Wir sind der geeignete Partner, wenn keine kostenintensive Anbindung an ein Inkassobüro gewünscht wird und Sie sich schon früh gegen Zahlungsausfälle und hohe Außenstände absichern wollen.

Warum sich Anwaltsinkasso lohnt!

  • Professionelles Inkasso mit mehr als 20 Jahren Anwaltserfahrung
  • in ganz Deutschland setzen wir Ihre Forderungen durch
  • Kostenneutrale, effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen
  • Ihre Vorteile: außergerichtliche Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles liegt in einer Hand!
  • Anbindung an Internet-Datenbanken
  • kostenneutrale Konditionen, die Sie von Vorleistungen freistellen
  • Auf Grund der gesetzlichen Regelung für Rechtsanwälte hat Ihr Schuldner alle Kosten zu übernehmen, mehr hier>>

Adress-Check und umfassende Schuldnerauskunft: ab 10,00 Euro, Vollstreckungsauskunft mit umfassenden Daten über den Schuldner 30,00 EUR

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Erfahrungen und spezielle Kenntnisse eines Fachanwalt für Arbeitsrecht können wir Ihnen als Experten in diesem Bereich anbieten. Kenntnisse und Erfahrungen in der Insolvenz gehören notwendig zu diesen Arbeitsbereichen. Unsere Rechtsanwälte sind über NRW hinaus bundesweit in der gesamten BRD, seit 21 Jahren bei allen Gerichten (außer BGH) tätig.

Auf diesen Seiten möchten wir Sie über unsere Dienstleistungsangebote informieren, Ihnen aber auch aktuelle Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten, insbes. Arbeitsrecht, Inkasso, geben. Wir wenden uns an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Gläubiger und Schuldner, Unternehmen und Privatleute.

Spezialisierung, langjährige Erfahrung in Beratung und gerichtlicher Tätigkeit unserer Anwälte, u.a. für namhafte Kreditverischerungen, gewährleisten auch für Sie ein Höchstmaß an Qualität und Effizienz. Wir sind in ein Netz nationaler und internationaler Kooperationspartner (Rechtsanwälte, Steuerberater) eingebunden.


Die Kanzlei finden Sie im Zentrum von Köln
. Die Bürozeiten sind: MO-FR 8-17 Uhr, auf Wunsch sind auch Termine am Abend und an den Wochenenden verfügbar. Gerne beraten unsere Rechtsanwälte in Ihrem Betrieb oder in Ihr Unternehmen. So ersparen Sie sich aufwendige Anfahrten und unnötige Rückfragen. Bestimmen Sie Ihren Besprechungstermin selbst.


Unsere Erfahrung im Inkasso:                         Neu: Mahnbescheid-Online


Nicht nur in Köln (NRW), sondern in ganz Deutschland setzen wir Ihre Forderungen durch: Kostenneutrale, effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen, effiziente Zwangsvollstreckung, Verwaltung und Überwachung des Forderungseinzugs durch den Rechtsanwalt, Schuldnerermittlungen (Kooperation mit einer führenden, europaweit tätigen Detektei, Recherchen zu Pauschalpreisen), Verhandlungen und Ratenzahlungsvereinbarung.

Die Erfahrung zeigt, dass sich durch systematische Massnahmen und entsprechendes Know How ein hohes Mass an Aussenständen realisieren lässt. Hier finden Sie Angaben zu den Möglichkeiten und Serviceleistungen bei Recherchen zu Schuldnern und Vertragspartnern. Alle Anwälte arbeiten mit neuester Bürotechnik und verfügen über einen Zugang zu allen bedeutenden deutschen und internationalen Datenbanken.

- Wenn Ihre E-mails nicht mehr beantwortet werden, die Post zurück kommt oder telefonisch niemand mehr zu erreichen ist...
- Wenn Sie wissen wollen, ob ein Gerichtsverfahren gegen Ihren Schuldner überhaupt lohnt oder dieser zahlungsunfähig ist:
Bonitätsrüfung: ab 3,90 Euro für Privatkunden, ab 9,90 Euro für Firmen,
Vollstreckungsauskunft mit umfassenden Daten über den Schuldner ab 30,00 EUR

Senden Sie uns eine E-mail (hier>>) oder nutzen Sie das Kontaktformular hier>>

Bei uns können Sie die Bonität Ihrer neuen oder existierenden Geschäftspartner prüfen lassen und dadurch Forderungsausfälle vermeiden. Sollte es trotzdem zu einem Forderungsausfall kommen, entscheiden Sie, ob sie den Schuldner mahnen möchten, ein außergerichtliches Inkasso oder ein gerichtliches Inkasso einleiten wollen. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

Ihre Vorteile: Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles liegt in einer Hand. Das gesamte Debitorenmanagement wird ausgegliedert. Durch das Outsourcing wird die Übertragung an ein Inkassobüro unnötig - zumal diese im streitigen Verfahren so wie so einen Rechtsanwalt beauftragen müssten und Kosten von Inkassobüro nur z.T. vom Schuldner erstattet werden müssen. Ihr Schuldner soll alle Kosten übernehmen. Hier können wir Ihnen individuelle Angebote für ein langfristige Zusammenarbeit machen.

Aktuelle Nachrichten und Urteile:

- Annahme der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzantrag des Finanzamts - LG Chemnitz vom 03.01.2011 - Az. 3 T 754/1: Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass der Gläubiger glaubhaft macht, dass ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und dass ein Eröffnungsgrund - Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung - vorliegt.

Wird dieser Antrag von einer Behörde wie dem Finanzamt gestellt, das mit eigenen Vollstreckungsorganen Steuerforderungen auch zwangsweise beitreibt, kann aus der Erklärung “Maßnahmen zur Beitreibung der Steuern blieben erfolglos” geschlossen werden, dass mindestens ein Versuch der Zwangsvollstreckung stattgefunden hat und ein Zugriff auf liquide Mittel, den Kassenbestand oder das Bankguthaben, nicht möglich war. Im Hinblick auf den Eilcharakter des Insolvenzeröffnungsverfahrens genügt eine solche amtliche Erklärung zur Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes. Dem kann der Schuldner nur dadurch entgegentreten, dass er nachweist, dass die Nichterfüllung des Anspruchs nicht auf Zahlungsunfähigkeit, sondern auf andere Gründe zurückzuführen ist.

- GmbH endet mit Abschluss des Insolvenzverfahrens

Mit Abschluss des Insolvenzverfahrens ist das Ende einer GmbH endgültig. Nach der Schlussverteilung im Insolvenzverfahren ist eine Fortsetzung der Gesellschaft auch dann nicht mehr möglich ist, wenn die Gesellschaft im Handelsregister noch nicht gelöscht ist. Beschluss des OLG Celle vom 29.12.2010 9 W 136/10 ZIP 2011, 278, Aktenzeichen: 9 W 136/10

- Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Ein GmbH-Geschäftsführer ist zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die er nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft an Dritte geleistet hat (§ 64 GmbHG). Zum Nachweis des Verschuldens des Geschäftsführers kann sich der Insolvenzverwalter auf die Darlegung der rechnerischen Überschuldung anhand von Liquidationswerten beschränken. Demgegenüber obliegt dem Geschäftsführer die Darlegungs- und Beweislast für eine von ihm behauptete positive Fortführungsprognose, mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten. BGH vom 18.10.2010 II ZR 151/09 DB 2010, 2661 WM 2010, 2313, BGH Aktenzeichen: II ZR 151/09

- Die IP-Adresse und E-Mail-Adresse als Nachweis für Vertragsschluss ausreichend, Amtsgericht Bochum, AZ 45 C 442/10

Mitglied des Deutschen Anwaltverein
Deutsche Anwaltauskunft des DAV

 

Für eine telefonische Rechtsberatung steht Ihnen einer unserer Experten (Rechtsanwalt) kompetent zur Verfügung z.B. zu Themen wie:

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Unsere Inkasso-Leistungen werden empfohlen vom Anwälte und Inkasso Verzeichnis von Mahnerfolg.de


Mahnerfolg.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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Vgl. Sie auch unsere Seiten:

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rechtsanwalt-feinen.de

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Coaching: mindimproved.de

Unsere Kanzlei besteht ausschließlich aus erfahrenen Rechtsanwälten
in Köln Zentrum (Chlodwigplatz, Ulrepforte, Barbarossaplatz, Rudolfplatz, Hohenstaufenring, Sachsenring) und Köln Südstadt.

Rechtsanwälte Köln: Selbstverständlich sind wir auch in Köln Sülz, Köln Ehrenfeld und Köln Mitte - Stadtmitte - sowie Köln und Umgebung, Hürth, Kerpen, Siegburg, Bergisch Gladbach, Frechen, Wesseling, Rodenkirchen, Bensberg, Solingen, Troisdorf, Bergheim, Leverkusen, Brühl, Erftstadt, Bonn, Langenfeld und Düsseldorf usw. für Sie jederzeit erreichbar.

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Rechtsanwalt Feinen, 50677 Köln, Kanzlei für Inkasso und Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht und Forderungsbeitreibung (debt collection)

Copyright Michael Feinen 2000-2012

19.01.2012

19. Januar 2012