Rechtsanwälte Feinen - Arbeitsrecht, Kündigung und Kündigungsschutz

Kanzlei
Profil
Arbeitsrecht
Firmen
Inkasso
Information
Service
Kontakt
Law Office

Betriebsbedingte Kündigungen, Abbau von Arbeitsplätzen, - personelle Massnahmen werden getroffen? Optimale Prozessvorbereitung und Prozessführung, Kündigungsschutzklage, Lohn- und Gehaltsansprüche, Aushandeln und Beurteilung von Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, Urlaub und Urlaubsabgeltung, aber auch Vermeidung von Kündigung durch Mediation, Konfliktmanagement und lösungsorientierter Kurzberatung - hier liegen unsere Stärken.

Der richtige Arbeitsvertrag, Verhandlungen bei Abfindung, Kündigung und Kündigungsschutz, personelle Umstrukturierung, Beratung von Führungskräften, Beurteilung von Wettbewerbsverbot und Kundenschutz, Betriebsübergang, Entlassungen, Betriebsvereinbarungen, Konfliktmanagement. Einzelheiten: s.u.

Analyse und Beratung helfen gerichtliche Schritte zu vermeiden. Gerne sind wir für Sie vor Ort tätig. Besprechungen bei Ihnen entlasten Sie und können uns eine effektivere Arbeit ermöglichen.

Aufsätze, Tipps

Informationen zur Kündigung; eine Broschüre der Kanzlei
Informationen zum Insolvenzgeld; eine Broschüre der Kanzlei
Informationen zum neuen Recht. Sind Arbeitsverträge nach dem AGB-Recht zu beurteilen?
Aufsatz RA Feinen
Aufsatz RA Feinen
Eine Info des Büros
Eine umfassende Info des Büros
Eine Info des Büros
Ausführliche Info RA Feinen

Hilfen, Downloads

Die bei Mandatsaufnahme notwendigen Angaben
Broschüre
Eine Info des Büros
Link
Vollmacht - bitte ausdrucken und ausfüllen!
Eine Info des Büros

Nützliche Links

externer Link
externer Link
Weitere Infos zum Arbeitsrecht und anderen Rechtsgebieten
Information zur Mediation im Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht

Was wir noch für Sie tun:
          
Entwurf und Gestaltung von Arbeitsverträgen  

Der Arbeitsvertrag stellt die Grundlage im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, auch wenn der Gesetzgeber viele Einschränkungen vorgibt. Diese Gestaltungsmöglichkeiten siollten beide Seiten durch angepasste Arbeitsverträge nutzen. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verhandlung und Abschluss des Arbeitsvertrages z.B. bei folgenden Kernregelungen:

   - Tätigkeitsbeschreibung
   - Arbeitszeit 
   - Vergütung, insbesondere Tantieme, Provisionen, Prämien  
   - Regelungen über Dienstwagen
   - Rechte an Arbeitsergebnissen
   - Wettbewerbsklauseln 
   - Vertragsstrafe
   - Ausschlussfrist 
   - Anstellungsverträge mit GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen 
   - Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)  
   - betriebliche Altersversorgung, Rente
   - befristete Arbeitsverträge
        
Beratung bei Abmahnungen und Kündigungen
  
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Abmahnungen und Kündigungen, insbes. Arbeitgeber vor Aussprache von Kündigungen und vertreten diese in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Für Arbeitnehmer gehen wir gegen Abmahnungen und Kündigungen vor.

   - Entwurf von Abmahnungen und Widerspruch gegen Abmahnungen 
   - Kündigung aus verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Gründen
   - Sozialauswahl 
   - Betriebsratsanhörung
   - besonderer Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehinderte)
   - Kündigung älterer Mitarbeiter 
   - Betriebsstilllegung 
   - Kündigung in der Insolvenz
   - Aufhebungsvertrag , Abwicklungsvertrag
   - Altersteilzeitverträge
   - Besonderheiten nach Bundesangestellten Tarifvertrag (BAT) 

Beratung bei Aufhebungsverträgen

Vor allem ist zu prüfen ist, ob der Abschluss eines Aufhebungsvertrages Nachteile im Hinblick auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld und in steuerlicher Hinsicht mit sich bringt.

   - Problematik Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag 
   - steuerrechtliche Gestaltungen der Abfindung 
   - arbeitslosenversicherungsrechtliche Folgen der Abfindung  
   - Sperrzeit vom Arbeitsamt, Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
   - Abfindung und Arbeitslosengeld
   - Erstattung von Arbeitslosengeld durch Arbeitgeber
   - Rentenversicherungsrechtliche Fogen des Aufhebungsvertrages 
   - Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorständen 
        
Bundesweite Vertretung vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Bundesarbeitsgericht
  
Wir vertreten unsere Mandanten bundesweit vor allen Arbeitsgerichten. Im Falle der Berufung oder Revision vertreten wir ebenfalls vor allen Landesarbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht. Gegebenenfalls arbeiten wir mit unseren Kooperationspartnern zusammen.

Betriebsvereinbarungen
  
Wir beraten und vertreten Unternehmen und Betriebsräte beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Wir verteten im Einigungsstellenverfahren.
   - freiwillige Betriebsvereinbarung
   - erzwingbare Betriebsvereinbarungen  
   - Einigungsstellenverfahren 
   - Interessenausgleich 
   - Sozialplan    

oben
oben
oben
oben
oben

Rechtsanwälte Feinen, 50674 Köln, Rechtsanwälte (Fachanwalt) und Kanzlei für Inkasso und Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Forderungsbeitreibung (debt collection )

Copyright: RA Michael Feinen 2000-2009               Zuletzt geändert am 04.02.2009