Anwaltskanzlei Feinen

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Law Office

Welche Unterlagen und Informationen benötigen wir für die Forderungsbeitreibung? Siehe auch hier zum Verfahren

Bitte übersenden Sie uns folgende Unterlagen (per Post, Telefax 0221-2336401, E-mail Attachment):

    - die Rechnungen, Mahnung, Mahnschreiben
    - Auftrag (sofern schriftlich vorliegend), Auftragsbestätigung

    Weitere Unterlagen sind zunächst nicht notwendig. Sinnvoll ist aber die Übersendung auch folgender Unterlagen:

    - Korrespondenz (ggf. nach Rücksprache mit dem Anwalt)
    - ggf. Produktbeschreibungen
    - Unterlagen (ggf. Gesprächs- oder Telfonnotizen)
    - Lieferschein
    - Gutschriften
    - Aufstellung über die Zahlungen des Schuldners

Zunächst ist es nicht notwendig, Originale zu übersenden. Ein Vollmachtsformular erhalten Sie mit der Mandatsbestätigung. Dieses bitte mit dem vollständigen Namen unterschrieben in die Kanzlei zurücksenden.Sie erhalten umgehend eine Auftragsbestätigung.

Folgende Informationen benötigen wir über Sie und den Schuldner:

    - Name und Anschrift Ihrer Firma, einschließlich Geschäftsführer
    - Name und Anschrift des Schuldners, Kommunikationsdaten
    - sind weitere Anschriften, Telefonverbindungen bekannt?
    - haben Sie Informationen über Bankverbindungen des Schuldners?
    - ist Ihnen ein Arbeitgeber bekannt?
    - ist Ihnen Vermögen des Schuldners (Grundstücke, Wertpapiere usw.) bekannt?

Die Kostenfrage: Wir sind im eigenen Interesse und im Interesse der Mandanten bemüht, unser Honorar vom Schuldner zu erhalten. Folgendes ist zu beachten:

Das Honorar wird gem. § 3 V BRAGO nur dann in Höhe der gesetzlichen Gebühren angesetzt, wenn es vom Schuldner beigetrieben worden ist, so dass dem Auftraggeber keine Kosten entstehen. Inwieweit Honorar berechnet wird, wenn dieses von Schuldnerseite nicht erstattet werden kann (z.B. Insolvenz), werden wir individuell vereinbaren. Dies ist abhängig von der Höhe der Forderungen und dem Auftragsvolumen.

Bitte beachten Sie: Der Schuldner kommt spätestens nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Spätestens ab diesem Zeitpunkt hat ein Schuldner auch unser Honorar zu tragen (die Geldschuld ist - wie zuvor - zu verzinsen, allerdings nicht mehr mit 4% oder 5%, sondern nunmehr mit einem Zinssatz, der 5 oder gar 8 % Prozentpunkte über dem
Basiszinssatz liegt. Eine überfällige Schuld ist damit in der Vergangenheit regelmässig mit zumindest über 6 % zu verzinsen gewesen (Bundesbank: Zinssätze)). Wir werden selbstverständlich die vollen Anwaltskosten gegen Ihren Schuldner geltend machen.

Weiteres Verfahren: Sollte nichts Gegenteiliges vermerkt sein, so wird der Schuldner zunächst noch einmal aussergerichtlich gemahnt und ihm gegebenenfalls die Möglichkeit von Ratenzahlungen eingeräumt (s.u.).

Sollte der Schuldner nicht reagieren, so wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, ggf. auch Klage erhoben. Die Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses erfogt durch uns. Je nach Umfang der einzuzahlenden Gerichtskostenvorschüsse werden diese entweder von uns verauslagt und monatlich abgerechnet.

Die beigetriebenen Gelder werden sofort weitergeleitet.
Nach Absprache erfolgt eine Verrechnung gegen verauslagte Kosten oder angefallene Gebühren.

Zwangsvollstreckung : Wenn nach Abschluss des Mahnverfahren ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, werden umgehend Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen. Zur Vermeidung überflüssiger Massnahmen werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen bzw. hier Ihre Weisungen berücksichtigen. Selbstverständlich kann der Vollstreckungstitel auch an Sie weitergeleitet werden.

Jede Vollstreckungsmaßnahme erfolgt ausschließlich auf Anordnung eines Rechtsanwalts, nicht durch unser Personal.

Für den Fall, dass eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich und sinnvoll erscheint, verhandeln wir mit dem Schuldner. Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung wird vorher jeweils mit Ihnen abgestimmt. Zu beachten ist, dass der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung sehr vorteilhaft sein kann (z.B. Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung, die dann nicht mehr bestritten werden kann, usw.).

Die Ratenzahlungen werden überwacht, der Schuldner wird bei Verzug jeweils direkt kontaktiert.

In einem Insolvenzverfahren werden wir Ihre Forderung anmelden und den weiteren Verfahrensablauf überwachen.

Für weitere detailliertere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Rechtsanwalt Feinen, 50674 Köln, Kanzlei für Inkasso und Arbeitsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Forderungsbeitreibung (debt collection )